1287. o. T. Oppeln. doch vor April 4. Da Bischof Thomas die vorstehenden Bedingungen nicht annehmen will, weil dadurch die Rechtsgültigkeit gewisser wiederholt approbirter Sentenzen wieder in Zweifel gezogen werde, drängt ihn der Vicelegat Adam dazu, durch die Drohung, sonst bei dem Legaten J(oh.), Cardinalbischof von Tusculum und dem Papste sich zu beschweren. Angef. in einem Briefe des Bischofs Thomas bei Stenzel, Bisthumsurk. 225. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |